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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23.11.2022

I. Geltungsbereich

(1) Die konfidal GmbH, Hauptstr. 28, 15806 Zossen (nachfolgend „konfidal“) betreibt eine Whistleblower Software-as-a-Service-Plattform mit dem Namen konfidal, die es Geschäftskund:innen und öffentlichen Institutionen ermöglicht, unter anderem der Whistleblowerrichtliche (EU) 2019/1937 gerecht zu werden.

(2) Es handelt sich um eine „Software as a Service“ (SaaS), die über eine webbasierte Schnittstelle betrieben wird und es juristische Personen und ihren Mitarbeitenden ermöglicht, mit anderen Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen über die Lösung zu kommunizieren, ohne eine andere Software als einen Internetbrowser zu verwenden.

(3) Die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend bezeichnet als „AGB) regeln die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung der konfidal Whistleblower Software-Plattform für alle Lizenznehmer:innen, gleichgültig, ob eine entgeltfreie oder kostenpflichtige Variante der Software zum Einsatz kommt.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lizenznehmer:innen finden keine Anwendung und werden nur Vertragsbestandteil, soweit konfidal ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn konfidal in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer anderen Partei vorbehaltlos mit der Leistungsausführung beginnt.

II. Definitionen

“Nutzer:innen“ bezeichnet die Gesamtheit der natürlichen Personen, die als Mitarbeitende oder anderweitig Befähigte bei privatwirtschaftlich organisierten, juristischen Personen, Personengesellschaften oder bei öffentlichen Stellen als diejenigen Personen auftreten, die die konfidal Whistleblower Software-Plattform bedienen.

“Lizenznehmer:in” bezeichnet die juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, die konfidal gegenüber als Vertragspartner zur Nutzung der konfidal Whistleblower Software-Plattform auftritt.

„Bedingungen“ bezeichnet die Bedingungen, die in diesem Dokument enthalten sind.

„Einstellungen“ bezeichnet den Abschnitt im konfidal-Portal, in dem Nutzer:innen Angaben zur Lizenznehmer:in, insbesondere zu ihrer aktuellen Mitarbeiterzahl und ihren Kontaktdaten machen können.

„Update“ bezeichnet Verbesserungen und Funktionserweiterungen und Updates werden als Softwareaktualisierungen installiert.

„User Backend“ bezeichnet den Bereich der Lösung, in dem Nutzer:innen Hinweise sehen bzw. bearbeiten und die Lösung ggf. nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Organisationen anpassen können. Ob eine Anpassbarkeit möglich ist, hängt davon ab, ob es sich um eine kostenlose Nutzung oder ein kostenpflichtiges Abonnement handelt.

„Lizenzgebühr“ bezeichnet jene Gebühr, die die Lizenznehmer:in für das Lösungsnutzungsrecht innerhalb eines Lizenzzeitraums entrichtet.

„Lizenzperiode“ ist der Zeitraum, für den die Lizenznehmer:in aufgrund der Zahlung der Lizenzgebühr das Nutzungsrecht gegen Zahlung der Gebühr erhält.

“Lizenztypen” bezeichnet die Gesamtheit der Varianten der Software, also eine kostenfreie und eine oder mehrere entgeltpflichtige Sammlungen von Funktionen, an denen die Lizenznehmer:in ein Nutzungsrecht begründen kann.

„konfidal-Portal“ oder “Lösung” ist die Anwendung konfidal, die von der konfidal GmbH entwickelt wurde und zu der die Lizenznehmer:in nach diesen Bedingungen Lösungsnutzungsrechte gewährt werden.

„Nutzungsrecht“ bezeichnet das Recht der Lizenznehmer:in, die Lösung gemäß den Bedingungen zu nutzen.

„Nutzungsvertrag“ ist die Vereinbarung von konfidal und der Lizenznehmer:in über die Nutzung von konfidal.

„Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet die Vertragsparteien des Nutzungsvertrags, also Lizenznehmer:in und konfidal, die diesen Bedingungen sowie den im folgenden beschriebenen Rechten und Auflagen unterliegen.

„Paket“ oder “Variante” bezeichnet eine Sammlung von Funktionen der Lösung. Die Pakete variieren in ihrem Leistungsumfang.

„Testperiode“ bezeichnet einen bei erster Registrierung am konfidal-Portal beginnenden und in seiner Laufzeit begrenzten Zeitraum.

„Unternehmenseinstellungen“, “Company Profile” oder “Unternehmensprofil” bezeichnet den Abschnitt in der Lösung, in dem die Lizenznehmer:in ihr aktuell gültiges Paket einsehen, das Paket ändern, Zusatzleistungen buchen, Rechnungen herunterladen und Kontakt- und Abrechnungsinformationen, usw. pflegen kann.

„Services“ sind die Leistungen, die konfidal der Lizenznehmer:in durch die Bereitstellung von Lösungsnutzungsrechten zur Verfügung stellt.

“Leistungsbeschreibung” definiert den Umfang von einzelnen Teilaspekten der Software, die sich je nach gewähltem Paket unterscheiden. Eine aktuelle Übersicht über den Umfang der jeweiligen Pakete und den jeweils zugehörigen Preise finden sich unter konfidal.eu/plans.

„Vertragsbeendigung“ ist der Zeitpunkt, an dem eine schriftlich ausgesprochene Kündigung einer Partei unter Einhaltung der in diesem Dokument näher beschriebenen Kündigungsrechte und damit eventuell einhergehender Fristen wirksam wird.

„Zusatzleistungen“ sind die Leistungen, die konfidal Lizenznehmern über die Pakete hinaus entgeltlich mit der Buchung zur Verfügung stellt.

„Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, die konfidal oder der Kunde gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als vertrauliche Informationen von konfidal: Sämtliche Software, Programme, Werkzeuge, Preise, Daten oder andere Materialien, die konfidal den Nutzer:innen oder der Lizenznehmer:in vorvertraglich oder auf Grundlage des Vertrages zur Verfügung stellt.

“Ende-zu-Ende-Verschlüsselung” ist eine in der Lösung integrierte Technologie, die die Kommunikation zwischen Nutzer:innen, Lizenznehmer:in und Hinweisgebenden so verschlüsselt, dass nur Sender:in und Empfänger:in einer Nachricht diese entschlüsseln und somit in Klartext lesen kann. konfidal ist es durch diese Technologie zu keiner Zeit möglich, die Inhalte der Kommunikation zu lesen oder zu entschlüsseln.

III. Allgemeine Bedingungen

A. Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags

(1) Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald das Vertragsangebot unterschrieben von der Lizenznehmer:in bei konfidal eingeht; es sei denn der Vertrag wird aufgrund des nachfolgenden Absatzes (2) geschlossen.

(2) Indem sich die Lizenznehmer:in auf der Webseite konfidal.eu bzw. app.konfidal.eu mit ihrem Namen, ihrer E-Mail und ihrem Unternehmen registriert, gibt sie ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.

konfidal prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.

B. Art und Umfang der Leistung

(1) konfidal stellt der Lizenznehmer:in die Nutzung der Software „konfidal“ am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums von konfidal („Übergabepunkt“) zur Verfügung.

(2) Der Leistungsumfang der Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(3) Der Leistungsumfang kann nach folgender Maßgabe für die Zukunft geändert werden:

  1. jederzeit, soweit eine Änderung auf ein höherwertiges Paket mit größerem Leistungsumfang stattfinden soll,
  2. zum Ablauf der Lizenzperiode, wenn eine Herabstufung des Leistungsumfangs stattfinden soll. Ausgenommen hiervon sind etwaige (kostenfreie) Testperioden, die direkt nach der Registrierung angeboten werden. Im Rahmen dieser kann die Lizenznehmer:in für einen begrenzten Zeitraum entgeltfrei den Funktionsumfang eines generell kostenpflichtigen Pakets nutzen.

(4) Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server von konfidal. konfidal schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen der Lizenznehmer:in. Es obliegt der Lizenznehmer:in, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

(5) konfidal wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten und zur Verfügung stellen; insofern ist konfidal berechtigt, entsprechende Aktualisierungen der Software („Update“ und/oder „Patches“) durchzuführen. konfidal ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen. Soweit die erforderliche Aktualisierung eine Nutzungseinschränkung beinhaltet, erfolgt sie nach vorheriger Ankündigung im Zeitraum zwischen 20:00 und 6:00 Uhr und nur, wenn sie der Lizenznehmer:in zumutbar ist.

(6) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von konfidal oder eines von konfidal beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf die Lizenznehmer:in keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und konfidal räumt auch keine solchen Rechte ein. konfidal räumt der Lizenznehmer:in jedoch für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

(7) konfidal schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen der Lizenznehmer:in und dem beschriebenen Übergabepunkt.

C. Testzeiträume

(1) konfidal beabsichtigt, Aktionen anzubieten, in der der Lizenznehmer:in entgeltfrei Funktionen für einen bestimmten Testzeitraum, die teilweise oder vollständig einem höherwertigen Paket zuzuordnen sind, zur Verfügung gestellt werden.

Die Länge der Laufzeit von Testzeiträumen wird der Lizenznehmer:in bei der ersten Registrierung angezeigt.

Einen Anspruch auf diesen Zeitraum als solches oder auf einen bestimmten Funktionsumfang innerhalb der Laufzeit des Testzeitraums besteht nicht. konfidal ist zu jeder Zeit berechtigt, die in diesem Zeitraum zur Verfügung gestellten Funktionen teilweise oder vollständig zu entziehen.

Nach Ende des Testzeitraums muss sich die Lizenznehmer:in entscheiden, ob sie den Funktionsumfang kostenpflichtig beibehalten möchte, anderenfalls verbleibt es beim vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Eine detaillierte Darstellung des Leistungsumfangs ist in der Leistungsbeschreibung definiert, die unter konfidal.eu/plans zu finden ist. Entscheidet sich die Lizenznehmer:in für eine kostenpflichtige Funktions- bzw. Leistungserweiterung, so wird die vertragliche Änderung mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lizenznehmer:in die Leistungserweiterung gegenüber konfidal erklärt hat, wirksam und die erste Lizenzperiode beginnt zum 01. des Folgemonats.

(2) Von dem vorgenannten abgesehen, ist konfidal auch im Übrigen berechtigt, zu Testzwecken den vertraglichen Leistungsumfang zeitweilig und kostenfrei nach eigenem Ermessen zu erweitern. Die Lizenznehmer:in wird auf eine mögliche Erweiterung wie auch auf dessen Einstellung hingewiesen. Einen Anspruch auf die (kostenlose) Leistungserweiterung hat die Lizenznehmer:in nicht; es besteht jedoch die Möglichkeit, die Leistungserweiterung im Rahmen einer Vertragserweiterung kostenpflichtig weiter zu nutzen.

D. Support

(1) konfidal stellt der Lizenznehmer:in zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, einen kostenlosen Nutzersupport entsprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung.

(2) Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich jeweils nach Produktvariante und können in der Leistungsbeschreibung eingesehen werden, erreichbar unter konfidal.eu/plans.

E. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, eine Partei spricht sich bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Lizenzperiode ausdrücklich schriftlich gegen eine Verlängerung aus oder die Lizenznehmer:in hat gekündigt oder die Lizenznehmer:in hat einen rabattierten Zeitraum mit einer abweichenden Laufzeit von konfidal angeboten bekommen und angenommen.

Die erste Lizenzperiode beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Wird die fällige Lizenzgebühr nicht binnen 14 Tagen bezahlt, ist konfidal berechtigt, den Service bis zum Zahlungseingang zu pausieren. In dieser Zeit können zwar Hinweise von außen eingehen, jedoch erhält die Lizenznehmer:in keinen Zugriff auf diese Eingänge. Nach Ablauf von weiteren 2 Wochen ist konfidal berechtigt, die Nutzung und den Service insgesamt zu sperren.

(3) Die Lizenznehmer:in kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende einer Lizenzperiode ordentlich kündigen, indem sie sich im Abschnitt „Unternehmenseinstellungen“ bzw. „Company Profile“ am konfidal-Portal abmeldet.

(4) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn konfidal seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung der Software auch nach schriftlicher Aufforderung durch die Lizenznehmer:in nicht innerhalb von 14 Werktagen nachkommt die Lizenznehmer:in trotz schriftlicher Zahlungserinnerung mit der Zahlung einer fälligen Lizenzgebühr mehr als 6 Wochen in Verzug ist keine vertragsgemäße Nutzung der Software vorliegt die Software zu kriminellen Zwecken (z.B. Drogenhandel, Verbreitung von Pornografie usw.) genutzt wird oder die Nutzung auf andere Weise gegen anwendbare gesetzliche Regelungen verstößt.

(5) Sofern die Lizenznehmer:in den außerordentlichen Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist sie verpflichtet, konfidal die vereinbarte Lizenzgebühr abzüglich von konfidal ersparten Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

F. Lizenzgebühr

(1) Die Lizenznehmer:in zahlt an konfidal für die Überlassung des Vertragsgegenstandes und für die Einräumung der Nutzungsrechte entsprechend des vertraglichen Lizenztyps eine Vergütung.

(2) Die Höhe der Lizenzgebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(3) konfidal ist berechtigt, die Preise nach eigenem Ermessen, jedoch immer nach Maßgabe der markt- und geschäftsüblichen Modalitäten, zu ändern. Eine Preisänderung ist der Lizenznehmer:in mitzuteilen. Preisänderungen werden zum Beginn der jeweils folgenden Lizenzperiode wirksam. Im Fall einer Erhöhung der Lizenzgebühr steht der Lizenznehmer:in ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Lizenzperiode unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu.

Hinsichtlich der entgeltfreien Variante ist konfidal hingegen jederzeit berechtigt, ein Entgelt zu verlangen. Eine Preisänderung bzw. Preiseinführung dieser Art wird 2 Wochen nach Mitteilung an die Lizenznehmer:in wirksam. Für die Mitteilung genügt eine elektronische Information wie z.B. eine E-Mail. Die Einführung einer Gebühr für zuvor kostenfreie Varianten eröffnet ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

(4) Zahlungen erfolgen online mit einer gängigen Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug, Diensten wie PayPal, o.ä., es sei denn, in der Leistungsbeschreibung ist eine abweichende Zahlungsart geregelt.

Zahlungen können auch über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Wenn dies der Fall ist, ist die Datenweitergabe zu diesem und von diesem in der Datenschutzerklärung zu finden, die unter konfidal.eu/privacy einsehbar ist. Die Lizenznehmer:in akzeptiert, dass die Zahlung als wiederkehrende Zahlung mit den Zahlungsanbietern CHARGEBEE INC. und Mollie B.V. erstellt wird.

(5) Zahlungsverpflichtungen der Lizenznehmer:in sind mit Zustandekommen des Nutzungsvertrags oder mit Wirksamwerden einer Vertragsänderung fällig und innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

(6) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins steht konfidal ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.

(7) Die Lizenzgebühren werden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

G. Zugriffsberechtigung

Die Lizenznehmer:in erhält für jeden der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Arbeitsplätze eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Die Lizenznehmer:in darf Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet.

Der Lizenznehmer:in ist es im Übrigen nicht gestattet, das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht an Dritte abzutreten, zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen.

H. Inhaberschaft an Rechten

(1) Die Lizenznehmer:in erhält das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen.

(2) konfidal bleibt vollumfänglich Rechtsinhaber im Sinne des Urheberrechts. konfidal behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

I. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) konfidal hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Die Lizenznehmer:in räumt konfidal das Recht ein, die durch die Lizenznehmer:in bei der Nutzung der Software erstellten Daten im zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlichen Maße zu vervielfältigen. Gleiches gilt für von der Lizenznehmer:in in den Cloudspeicher geladene Dateien. konfidal ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Im Falle von Störungen ist konfidal berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Daten vorzunehmen.

(3) konfidal sichert die Daten der Lizenznehmer:in auf dem von konfidal verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Die Lizenznehmer:in kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt konfidal der Lizenznehmer:in die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.

(4) Wenn und soweit die Lizenznehmer:in auf von konfidal technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist in der Regel eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen.

J. Gewährleistung

(1) konfidal leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Software bzw. dass sich die Software für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet und dafür, dass die Lizenznehmer:in die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der von der Lizenznehmer:in zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Lizenznehmer stammenden Gründen resultieren. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. konfidal weist ausdrücklich darauf hin, dass die Software nur unter Verwendung der angegebenen Betriebssysteme (Microsoft Windows >= 10, Mac OS X >= 10.13, aktuelle Linux Versionen) und Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox) funktioniert.

Im Übrigen gibt konfidal im Hinblick auf die Erbringung des Services keine Zusicherungen oder Garantien.

(2) Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

(3) Die Lizenznehmer:in ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Entdeckung, und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt die Lizenznehmer:in diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

(4) Im Falle einer mangelhaften Leistung ist konfidal zur Nacherfüllung, und zwar nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Auftragsbeendigung durch die Lizenznehmer:in rechtfertigen. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass konfidal Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss von der Lizenznehmer:in auch dann übernommen werden, wenn dies für sie zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt. konfidal hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung; erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht der Lizenznehmer:in das Recht zu, zu mindern oder nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen. Schadenersatzansprüche bestehen nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.

K. Verfügbarkeit

(1) konfidal weist die Lizenznehmer:in darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von konfidal stehen. konfidal kann auch außerhalb der in § 2 Abs. 4 genannten Zeiträume mit Zustimmung der Lizenznehmer:in die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen bestimmten Zeitraum unterbrechen und wird insofern von seiner Leistungspflicht befreit.

Der Verfügbarkeitsprozentsatz ist in der Leistungsbeschreibung unter konfidal.eu/plans einsehbar. Dieser wird pro Kalenderquartal berechnet.

(2) Die Lizenznehmer:in ist verpflichtet, konfidal unverzüglich schriftlich (per Brief oder E-Mail) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.

L. Haftung

(1) konfidal haftet für Schäden der Lizenznehmer:in, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalspflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kardinalspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(2) Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

Die Haftung ist für jeden einzelnen Schadensfall und für alle Schadensfälle zusammen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis auf den fünffachen Gesamtbetrag der Vergütung der Lizenznehmer:in für den jeweiligen Service in dem jeweiligen Kalenderjahr beschränkt.

(3) konfidal haftet nach den vorgenannten Bestimmungen auch für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet konfidal nicht für Schäden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen.

(5) Resultieren Schäden der Lizenznehmer:in aus dem Verlust von Daten, so haftet konfidal hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch die Lizenznehmer:in vermieden worden wären. Die Lizenznehmer:in wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich

(6) Schadensersatzansprüche gegen konfidal verjähren innerhalb eines Jahres, Aufwendungsersatzansprüche innerhalb von 6 Monaten.

M. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) konfidal speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für die Lizenznehmer:in, die diese bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Die Lizenznehmer:in verpflichtet sich gegenüber konfidal, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Die Lizenznehmer:in bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

(2) Die Lizenznehmer:in ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. konfidal nimmt von Inhalten der Lizenznehmer:in keine Kenntnis und prüft die von der Lizenznehmer:in mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

(3) Die Lizenznehmer:in verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, konfidal von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls konfidal von Dritten, auch von Mitarbeitern der Lizenznehmer:in persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Lizenznehmer:in in Anspruch genommen wird. konfidal wird die Lizenznehmer:in über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Lizenznehmer:in konfidal unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von konfidal bleiben unberührt.

N. Herausgabe und Löschung von Daten

(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt konfidal die von der Lizenznehmer:in erstellten Daten ohne Aufforderung binnen 1 Woche vollständig für die Lizenznehmer:in zum Download zur Verfügung. Die Daten werden in einer CSV-Datei [oder einem anderen geeigneten Format] maximal 6 Monate zur Verfügung gestellt.

(2) Binnen 1 Woche, nachdem die Lizenznehmer:in die Daten heruntergeladen hat, spätestens aber 6 Monate nach Vertragsende, löscht konfidal alle von der Lizenznehmer:in auf seinen Servern abgelegten Daten vollständig, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, welche eine längere Aufbewahrung vorsieht.

(3) Gegen Zahlung eines Entgelts kann die Lizenznehmer:in von konfidal auch die Übertragung der Daten in einem geeigneten Format an ein drittes Unternehmen nach Wahl der Lizenznehmer:in verlangen.

O. Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt, so, wie sie eigene vergleichbare vertrauliche Informationen schützen, zu schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. konfidal kann die während der Laufzeit gesammelten Daten, die unter vertrauliche Informationen fallen, in aggregierter, anonymisierter Form verwenden, vorausgesetzt, dass diese Daten von mehr als einer Nutzer:in, Kund:in oder Lizenznehmer:in gesammelt werden und die Mitarbeitenden der jeweiligen Gesellschaften oder Institutionen nicht identifizieren.

(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen, wenn sie vom Empfänger ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkung bekannt waren, nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von der unter Abs. 1 genannten Regelung freigestellt wurden, von einem zuständigen Gericht oder einer Behörde sowie einer zwingenden Vorschrift verlangt werden.

(3) konfidal ist berechtigt, z.B. in einer Referenzliste, als Darstellung auf der konfidal Website oder in Newslettern zu veröffentlichen, dass Nutzer:innen und deren Organisationen zum Kundenportfolio von konfidal gehören.

(4) Die Verpflichtung aus Abs. 1 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

P. Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von konfidal zulässig. konfidal ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

Q. Schlussbestimmungen

(1) konfidal ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt und werden der Nutzer:innen, Kund:innen und Lizenznehmer:in per E-Mail an die vom im Abschnitt „Leistungen“ im Administratorportal hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. konfidal wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Von der vorgenannten Einschränkung ausgenommen sind Änderungen mit Wirkung zur folgenden Laufzeitperiode unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung der Lizenznehmer:in. Die aktualisierten bzw. aktuellen AGB können jederzeit unter konfidal.eu/terms heruntergeladen werden.

(2) Die Datenverarbeitungsbedingungen von konfidal können unter konfidal.eu/privacy heruntergeladen werden.

(3) Der hiesige Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von konfidal.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine regelungsbedürftige Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll ohne Weiteres eine Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung gewollt haben oder – im Fall der Lücke – nach dem Sinn und Zweck des gesamten Vertragswerkes gewollt hätten, sofern sie den regelungsbedürftigen Punkt bedacht hätten.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form durch Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst.